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Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patient*inenverfügung

Selbstbestimmung bei Krankheit und Behinderung ist ein zentraler Wunsch jedes Menschen. Welche rechtlichen Möglichkeiten es dafür gibt und wie jeder frühzeitig für den Fall der Fälle sorgen kann, wird in diesem

Seminar erläutert. Es informiert praxisnah über die rechtlichen Grundlagen von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und beantwortet folgende Fragen:

- Was ist eine Vorsorgevollmacht und wer kann sie erteilen?

- Was ist eine Betreuungsverfügung und gesetzliche Betreuung?

- Was ist das Ehegatten-Notvertretungsrecht?

- Was ist bei einer Patient*innenverfügung zu beachten?

- Was bedeudet eine Vorsorgevollmacht für mich als Angehörige*r oder Bevollmächtigre*r in der Praxis?

- Wo erhalte ich weitergehende Informationen und Beratung?

Diese Veranstaltung richtet sich an Angehörige, Bevollmächtigte und interessierte Menschen, die sich mit diesen elementaren Fragestellungen auseinandersetzen möchten oder müssen.

Seminar Nr:73-2024
Termin: Do, 07.11.2024, 18:15 Uhr bis 19:45 Uhr
Ort:AWO Frieda-Nadig-Bildungszentrum, 2. OG, Raum 06 Schillerstr. 20, 32052 Herford
Referent*in:Cora Hillmann
Zuständig:

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Majdal aus dem Irak hilft bis zu dreimal in der Woche in der Küche des Seniorenzentrums „Wilhelm-Augusta-Stift“. Hier werden alte Menschen versorgt, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr allein leben können. „Die Stadt hilft uns so viel, da will ich etwas zurückgeben. Die Schule ist nur nachmittags, da habe ich vormittags doch Zeit“, sagt Majdal.