Für erwachsene Menschen, die aufgrund von geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen oder Erkrankungen ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst bewältigen können, wurde das Betreuungsrecht (§§ 1896 ff BGB) eingerichtet. Es geht darum, betroffenen Menschen eine persönliche Hilfe an die Seite zu stellen, um eine interessengerechte Vertretung zu gewährleisten. Betreuungen werden
häufig von Angehörigen übernommen oder auch von engagierten Freiwilligen. Rechtliche Betreuung bedeutet, den Willen des*der Betroffenen
und dessen*deren Wohl zu beachten und in den Mittelpunkt zu stellen. Damit stehen ehrenamtliche Betreuer*innen und Angehörige manchmal vor der Aufgabe, dass die Wünsche der Betroffenen
mit den Erfordernissen nicht immer vereinbar sind. In der Einführungsveranstaltung werden die Grundzüge des Betreuungsrechtes dargestellt,
auf Rechte und Pflichten des*der (ehrenamtlichen) Betreuer*in hingewiesen und die Aufgabenwahrnehmung in den Aufgabenkreisen einer rechtlichen Betreuung näher erläutert. Die Veranstaltung richtet sich an Ehrenamtliche Betreuer*innen und interessierte Personen, die eine rechtliche Betreuung übernommen haben bzw. eine Betreuung übernehmen möchten.
"Sprache verbindet. Sprache stärkt. Sprache bildet. Sprache begeistert. Sprache macht einfach Spaß! Vorlesen kann helfen, diesen Spaß zu wecken. Das finde ich richtig gut."
Pit Clausen
Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld, Schirmherr und begeisterter Vorleser